Kanzleramt zahlt Merkel noch immer die Visagistin, Mitarbeiter genervt
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Altkanzlerin Angela Merkel wird auf Reisen von einer Assistentin begleitet, die sich um Frisur und Make-up der CDU-Politikerin kümmert - bezahlt vom Bundeskanzleramt. Dies geht aus einem Bericht des „Tagesspiegels“ hervor, dem eine Korrespondenz zwischen Merkels Büro und der Regierungszentrale vorliegt. In ihrem Büro verfügt Merkel weiterhin über neun Planstellen sowie einen Dienstwagen. Hinzu kommen Reisekosten, die Büroräumlichkeiten gehören zum Bundestag.
Eine freiberuflich arbeitende „Assistentin“ begleitet Merkel laut den Dokumenten regelmäßig bei Terminen, auch wenn es sich um nicht-öffentliche Auftritte handelt. Die Frau, die eigenen Angaben zufolge in Berlin als Hair & Make-up-Artist sowie Modedesignerin arbeitet und zu ihren Kunden auch Ex-Kanzler Gerhard Schröder zählt, vertrete Merkels langjährige Visagistin. Konkrete Angaben zum Umfang der Tätigkeit machten auf „Tagesspiegel“-Nachfrage weder das Bundeskanzleramt noch das Büro der Altkanzlerin. Das Kanzleramt verwies auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der „Auftragnehmerin des Kanzleramts“. Bestätigt wurde allerdings, dass die Stylistin auf Kosten des Bundeshaushalts tätig ist.
Nicht bei allen kamen die anfallenden Kosten gut an. Bei einer Reise in die Niederlande im Vorjahr musste auch Merkels Visagistin in einem edlen Hotel untergebracht werden – bei Kosten von 505 Euro pro Nacht. „Das sind ja Schnäppchenpreise“, sagte eine Mitarbeiterin der Reisestelle des Kanzleramts dazu per Mail. Von der Leitung hieß es, dass der Preis aufgrund des „repräsentativen Charakters“ der Visite noch im Rahmen sei. Ähnlich verhielt es sich bei einer Reise nach Genf, bei der die Preisobergrenze pro Zimmer eigentlich bei 197 Euro lag. Am Ende waren es dann doch 340 Euro pro Nacht, die für die Visagistin anfielen.
Das Kanzleramt verwies auf Nachfrage darauf, dass das bisherige Vorgehen ordnungsgemäß sei, „soweit Kosten für Leistungen einer Visagistin in Zusammenhang mit Terminen zur Wahrnehmung fortwirkender Amtspflichten anfallen“. Es handle sich um „notwendige Ausgaben“ im Sinne der Bundeshaushaltsordnung.
Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, sind solche Ausgaben für aktuelle und ehemalige Politiker generell ein Dorn im Auge: „Es ist den Steuerzahlern kaum zu vermitteln, dass sie auch für Visagisten und Hairstylisten von Politikern aufkommen sollen.“ Entsprechende Kosten müssten „im Zweifel privat bezahlt werden“. 2022 beliefen sich die Ausgaben der Regierung für Fotografen, Friseure und Visagisten auf etwa 1,5 Millionen Euro. Dies waren 80 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
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