Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Olaf Scholz eingestellt wegen Status als Kanzler. NDS BPK

Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg. […] NachDenkSeiten – Die kritische Website Artikel zum Nachlesen: Artikel veröffentlicht am: 05. Oktober 2023 um 11:15 Autor: Florian Warweg Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter Gefällt Ihnen unser Video? Wir bitten Sie um Ihre Hilfe, damit wir auch weiterhin unsere Dienste für Sie täglich, kostenlos und werbefrei leisten können. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUE KONTOVERBINDUNG: Kontoinhaber: IQM e.V. NachDenkSeiten BZA, Kreditinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE54548913000001214713, BIC: GENODE61BZA, Verwendungszweck: Förderbeitrag Auch über PayPal können Sie unsere Arbeit finanziell fördern. Entweder an foerderung@ oder mittels unserer : @NachDenkSeiten #Bundespressekonferenz #BPK #NDSBPK #NDS #NachDenkSeiten #FlorianWarweg
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