„Abberufung erreicht“: Vermerk zu Schönbohm bringt Faeser in die Bredouille

#faeser #spd #politik Ein 15-seitiger Vermerk eines Beamten aus dem Bundesinnenministerium bringt Nancy Faeser in Bedrängnis. Brisant ist vor allem ein Satz in der Disziplinarakte. Dieser legt nahe, dass Faeser von vorneherein vorhatte, den ehemaligen BSI-Chef Arne Schönbohm aus dem Amt zu befördern. In der Affäre rund um die Entlassung von Arne Schönbohm als Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird der Druck auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser immer größer. Nun ist ein neuer Vermerk aufgetaucht, der nahelegt, dass die Ministerin Schönbohm in jedem Fall entlassen wollte. In dem 15-seitigen Langvermerk, über den „Bild“ berichtet, heißt es, dass Schönbohm sich einige Dienstvergehen geleistet habe. Diese seien aber längst verjährt und zu geringfügig, um eine Abberufung des BSI-Chefs zu begründen. Allerdings sei das auch nicht mehr nötig. „Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm als Präsident des BSI wurde erreicht“, steht im Vermerk. Demnach sollten Fragen zu den „Hintergründen der Abberufung“ sowie zu deren Rechtmäßigkeit verhindert werden. Schönbohms Anwalt bestätigte gegenüber FOCUS online den Inhalt des Langvermerks. „Die ganzen Vorwürfe waren konstruiert, um meinen Mandanten mit fadenscheinigen Gründen aus dem Amt des BSI-Präsidenten zu entfernen“, sagte Christian Winterhoff. „Normalerweise verläuft eine disziplinarische Voruntersuchung ergebnisoffen. Hier aber diente das Verfahren dazu, Herrn Schönbohm kalt zu stellen.“ Ein Sprecher des Innenministeriums wollte sich am Montag auf „Bild“-Nachfrage nicht zu den Inhalten aus der Disziplinarakte äußern. Als Grund nannte er Datenschutzgründe. Allerdings betonte er, dass „die disziplinarrechtliche Prüfung, um die Herr Schönbohm selbst gebeten hat, ordnungsgemäß und gründlich gelaufen“ sei. „Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm als Präsident des BSI wurde erreicht“, steht im Vermerk. Demnach sollten Fragen zu den „Hintergründen der Abberufung“ sowie zu deren Rechtmäßigkeit verhindert werden. Schönbohms Anwalt bestätigte gegenüber FOCUS online den Inhalt des Langvermerks. „Die ganzen Vorwürfe waren konstruiert, um meinen Mandanten mit fadenscheinigen Gründen aus dem Amt des BSI-Präsidenten zu entfernen“, sagte Christian Winterhoff. „Normalerweise verläuft eine disziplinarische Voruntersuchung ergebnisoffen. Hier aber diente das Verfahren dazu, Herrn Schönbohm kalt zu stellen.“ Ein Sprecher des Innenministeriums wollte sich am Montag auf „Bild“-Nachfrage nicht zu den Inhalten aus der Disziplinarakte äußern. Als Grund nannte er Datenschutzgründe. Allerdings betonte er, dass „die disziplinarrechtliche Prüfung, um die Herr Schönbohm selbst gebeten hat, ordnungsgemäß und gründlich gelaufen“ sei.
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