Tritt der Betriebsrat vom Amt zurück, hat er unverzüglich den Wahlvorstand für die Neuwahl zu erklären. Das bedeutet, dass der Betriebsrat unverzüglich nach seinem Rücktrittsbeschluss den Wahlvorstand bestellt. Um wirksam zurückzutreten müssen die Mitglieder des Betriebsrates mit qualifizierter Mehrheit zurücktreten, das heißt, mehr als die Hälfte der amtierenden Betriebsräte muss für den Rücktritt stimmen.
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