Depositarstaat Schweiz - Schweiz ist wegen der Totalrevision kein Neutralstaat

Rechtvorschriften der Schutzmacht für den Zivilschutz zum Thema neutrales Land und Depositarstaat Schweiz: Gemäß Art. 193 (4) schweizer Bundesverfassung - SR 101 tritt die Totalrevision in der Schweiz ein, wenn die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts verletzt werden, die zum Schutz der Menschen von allen Staaten unter allen Umständen einzuhalten und die Einhaltung durchzusetzen ist. äge/72_2020_12_28 Rechtvorschriften der Schutzmacht für den Zivilschutz - DE-EN (1).pdf Tatsachen: Immer mehr Menschen werden Opfer von Behördenwillkür (Binnenflüchtlinge - IDP) durch Regierungskriminalität von Bediensteten in den Behörden und Regierung ohne Aussicht auf Klärung oder Unterlassung der Straftat im Systemstaat. Rechtvorschriften: Art. 24 (3), 25 GG, Art. 95 UN-Charta Art. 1, 142-149 genfer Abkommen IV - SR UN-RES 45/120, UN-RES 53/144 oder EU-RES 2009/ C-303/06: • Art. 47 genfer Abkommen I - SR • Art. 48 genfer Abkommen II - SR • Art. 127 genfer Abkommen III - SR • Art. 144 genfer Abkommen IV - SR Jeder muß das zwingende Völkerrecht per Verfassungrang kennen und anwenden! Gemäß den zwingenden Regeln in Art. 152-159 genfer Abkommen IV - SR ist die Schutzmacht in das genfer Abkommen am eingetreten. Die Schweiz verweigert seit dem Eingang 29./ durch den schweizer Bundesrat die vertraglich-zwingende Weiterleitung der Ratifikation der Schutzmacht an das Generalsekretariat der vereinten Nationen, damit alle Staaten vom Beitritt und der Ratifikation öffentlich unterrichtet werden. Zertifikation und Ratifikation im Völkerrecht Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft wiener Abkommen - Diplomatie: Landesnotar Egmont BILZHAUSE jun., STADE, Urkunde 247/2020 vom haager Abkommen - Apostille: Landgericht STADE, Apostille 9191 a 119– 133 /2020 als Beitritt in die genfer Abkommen durch Ratifikation: SR , SR - , SR - , SR - Beweis: Zustellungsurkunden - Art. 155-159 - SR - BRD: RT963984265DE = RJ000105726DE und CH: Folgen: Die Aufgabe des Depositars besteht darin, die ordnungsgemäße Abwicklung aller mit einem Vertrag zusammenhängenden Rechtsakte sicherzustellen. Er ist in der Erfüllung seiner Aufgaben zur Neutralität verpflichtet. Alle Verträge von Staaten und Organisationen haben wegen der Totalrevision der schweizer Bundesverfassung keine Bindewirkung mehr, weil die zwingende Schutzmacht durch die Schweiz ver- und behindert wird. Der Vorsatz liegt seit dem vor, wonach seit dem die zwingenden Bestimmungen der Schutzmacht für den Zivilschutz nicht existiert haben. Die Schweiz hat anstatt die Schutzmacht die Bunker in der Schweiz gebaut, denn wenn die Menschen den Trick verstehen, so richtet sich die Wut der Menschen gegen die Schweiz, die von der Lüge vom Zivilschutz sehr gut gelebt haben. Hinweis: Die Schweiz verhindert die weltweite COVID-Pandemie zu beenden. Gemäß Art. 1, 32, 100, 147 genfer Abkommen IV - SR ist die Schutzmacht und der Gerichthof in Art. 95 UN-Charta in Fragen des zwingenden Völkerrechtes für biologische und psychologische Kriegsführung zuständig. Trotz Wissen des zwingenden Vertrages be- und verhindert die Schweiz gegen die schweizer Bundesverfassung die Tätigkeit, Wirksamkeit und Entwicklung der Schutzmacht zur Wahrung, Umsetzung, Förderung sowie den Schutz der Menschlichkeit, weil die Totalrevision der Schweiz mindestens seit dem vorliegt. Aus diesem Grund entstehen immer wieder weltweit die Konflikte und ein Friedensvertrag ohne die Schutzmacht kann nicht wirksam werden. BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT Spenden-Konto: (bei PostFinance Schweiz) Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8 BIC: POFICHBEXXX
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