ARZT haftet bei IMPFSCHÄDEN! Unzureichende Aufklärung ist eine STRAFTAT!

Ein Arzt, der bei der C-Impfung nicht umfassend aufklärt und dokumentiert, seinem Patienten nicht ausreichend Zeit für seine Überlegung einräumt, ob er das erhöhte Risiko eingehen will, macht sich strafbar. Bei einem Impfschaden haftet er außerdem für die an seinem Patienten eingetretenen Schäden. Quellen:
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