Eilmeldung: OVG Münster bestätigt Urteil gegen die AfD
Im Streit über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.
Das Gericht ließ keine Revision des Urteils zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung der Revision beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht stellen.
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#afd #urteil #verfassungsschutz
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