Die Selbstentlarvung des Justizministers Marco Buschmann

Die Selbstentlarvung des Justizministers Marco Buschmann Bei der Regierungsbefragung am Mittwoch, den 18. Oktober 2023, stand Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Rede und Antwort. Robert Farle nutzte die Gelegenheit, um sich bei Herrn Buschmann über den Ermittlungsstand hinsichtlich der Aufarbeitung von ukrainischen Kriegsverbrechen berichten zu lassen. Zuletzt hatte Farle den Justizminister im Mai 2022 befragt, woraufhin ihm dieser versicherte, dass die Generalbundesanwaltschaft selbstverständlich sämtlichen in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen nachgehen werde. Keinesfalls - so Minister Buschmann - sei Justitia in Deutschland auf einem Auge blind. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des deutschen Völkerstrafgesetzbuches legte Marco Buschmann nach und verkündete am 23. Februar 2023 pathetisch: “Völkerrechtsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben, egal wo sie begangen werden und egal von wem. Das ist das große Versprechen des Völkerstrafrechts.“ So weit, so gut. Bis Stand Mitte April 2023 sollen insgesamt rund 90 Zeugen zu russischen Gräueltaten befragt worden sein - darunter auch deutsche Kriegsfreiwillige, wie WELT-ONLINE auf Grundlage einer parlamentarischen Anfrage des CDU-Abgeordneten Günter Krings berichtete. Auch deutsche Ermittler helfen bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen in der Ukraine. Es wurden bereits Augenzeugen vernommen, man geht zahlreichen Hinweisen nach. Und Justizminister Marco Buschmann hält ein Sondertribunal gegen Putin für möglich. Farle fragte zunächst, ob der Ex-Bundeswehrsoldat und Kriegsfreiwillige, Jonas Kratzenberg, der im ZDF sowie in seinem Buch über die von ihm beobachteten ukrainischen Kriegsverbrechen berichtete, gleichsam wie die freiwilligen Kriegsteilnehmer, die zu russischen Kriegsverbrechen befragt wurden, vom BKA auf Geheiß der Generalbundesanwaltschaft vernommen worden sei. Reduziert man den für Berufspolitiker wie Marco Buschmann typischen, verklausulierten Politsprech auf den harten Kern, dann lautet die Antwort schlicht: nein. In Erwartung dieser Antwort fragte Farle in seiner Nachfrage noch einmal ganz konkret: “Hat die Generalbundesanwaltschaft auch nur einen einzigen Hinweis auf ukrainische Kriegsverbrechen recherchiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?“ Buschmann lenkt ab, lamentiert und fährt einen Gegenangriff auf den Fragesteller, doch unterm Strich gibt er zu: Nein, es wurde kein einziger Fall hinsichtlich ukrainischer Kriegsverbrechen recherchiert. Also das genaue Gegenteil dessen, was er vor einem Jahr vor dem Bundestag versprochen hat.
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