❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag,
Landgericht Aschaffenburg
#Teilerfolg im Rahmen einer# Berufung
Die #Mandantin wurde erstinstanzlich noch zu 11 Monaten #Freiheitsstrafe auf #Bewährung verurteilt.
Vorwurf:
#Tätlicher #Angriff auf# Vollstreckungsbeamte in einem #besonders #schwerem #Fall, §§ 114, 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB.
Der besonders schwere Fall sollte sich nach Ansicht der #Staatsanwaltschaft aus dem Umstand ergeben haben, dass die #Mandantin bei der #Tat ein „#gefährliches #Werkzeug“ bei sich geführt haben soll.
Das corpus delicti war in diesem Fall ein #Kinderschirm (!)
Nach der #Verurteilung durch das #AG #Aschaffenburg hob das #Landgericht das #Urteil auf und #reduzierte zumindest die #Strafe. Dabei schon das #Landgericht der nicht haltbaren Ansicht, die #Angeklagte habe den #Kinderschirm bewusst als #gefährliches #Werkzeug bei sich geführt, einen #Riegel vorgeschoben.
Leider schloss sich das #Berufungsgericht #nicht der #Ansicht der #Verteidigung an, dass die zugrunde liegende #polizeiliche #Maßnahme #rechtswidrig war.
Ein (erneut) #kurioser #Fall aus der #Kategorie maximaler #Verfolgungseifer #gegenüber „#Coronademonstranten“.
Durch die #Teilaufhebung wird zumindest ein #Teil der #Kosten von der #Staatskasse zu tragen sein, sofern eine mögliche #Revision hier nicht noch zum #Erfolg führt.
#Details zu diesem #Verfahren hier im #Video