Begrenzte Impfpflicht : Eure Fragen

Nach der neuen einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollen Personen, die in Einrichtungen wie z.B. Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe tätig sind, bis Mitte März 2022 Nachweise über einen vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen (§ 20a Abs. 1 IfSG). In diesem Video beantworte ich häufig gestellt Fragen. Der Beitrag zum Nachlesen folgt in Kürze. Wichtige Beiträge zu verfassungsrechtlichen Bedenken: Rechtsstand : Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei ! Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderbo
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