§ 630d BGB Risiko für Ärzte keine freiwillige Einwilligung

🚫 Keine freiwillige Einwilligung (§ 630d BGB) Ärzte benötigen für die Impfung eine Einwilligung. Diese Einwilligung muss freiwillig sein und darf nicht durch Druck oder Zwang herbeigeführt werden. 📝 So wehrt ihr euch rechtlich: Handlungsempfehlungen Solltet ihr Druck (durch Bußgeld oder Zwangsgeldandrohung) bezüglich der Impfung verspüren, informiert euren Arzt und gebt ihm das Schreiben, das auf diese rechtlichen Unsicherheiten hinweist. 📚 Weiterführende Informationen: Text und Vorlage für das Schreiben des Arztes zu § 630d BGB findet ihr hier: §-630d-bgb/ Musterschreiben zum Einspruchsverfahren im Bußgeldverfahren: §-20-ifsg/ 📜 Inhalt: 0:53 Einwilligung nach § 630d BGB erforderlich
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