Sonderrechte für Geimpfte: SNA befragt Berliner

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2021 „Sonderrechte“ für Geimpfte und Genese beschlossen. Die geplante Regelung sieht vor, dass Geimpfte und Genesene auch ohne negatives Testergebnis Läden oder den Friseur besuchen dürfen. Zudem sollen für sie auch Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen gelockert oder aufgehoben werden. Zusätzlich müssen sie nach einer Reise in der Regel nicht mehr in Quarantäne. An Schulen sollen geimpfte Kinder und Lehrer in Zukunft ebenfalls Privilegien erhalten. Sie müssen keinen Schnelltest mehr machen, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Kritiker der neuen Regelungen befürchten, die Entstehung einer Zwei-Klassengesellschaft. Wer nicht bereit ist, sich den neuartigen Impfstoff injizieren zu lassen, für den gilt nach wie vor die Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen. Die Neuregelungen müssen noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Damit wird bis Freitag, den 7. Mai 2021 gerechnet. ABONNIERT: FOLGT UNS: Facebook https://www.
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