berichtigung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am die steuerlichen Regeln für eine (rückwirkende) Rechnungsberichtigung dargestellt. Damit greift es die verschiedenen Rechtssprechungen (EuGH & BFH) der letzten Jahre auf und schafft für die Praxis verlässliche Regeln, wann eine Rechnung ergänzt bzw. berichtigt werden kann. Das BMF definiert dabei auch fünf Mindestbestandteile einer Rechnung, damit eine Berichtigung überhaupt zulässig ist. Das Video stellt die drei Typen von Berichtigungsarten dar. Auch werden Ausführungen zur Umsatzsteuer-Organschaft und zur Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG aus dem BMF-Schreiben angesprochen.
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