Hamburger Sozialgericht hebt Bargeld-Beschränkung für Flüchtlinge auf
Hamburger Sozialgericht hebt Bargeld-Beschränkung für Flüchtlinge auf
Das Sozialgericht Hamburg hat in einer Eilentscheidung die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages der Bezahlkarte auf 50 Euro für Geflüchtete gekippt. Die persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen müssten berücksichtigt werden, hieß es.
Der Verein Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatten gemeinsam mit einer schutzsuchenden Familie, die aus der schwangeren Antragstellerin, ihrem Kleinkind und ihrem Mann besteht, vor dem Sozialgericht Hamburg geklagt. Das Gericht befand, dass der Familie aufgrund der Mehrbedarfe zunächst knapp 270 Euro Bargeld zustehen würden.
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Quelle: Satellit
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