Betreuung

“Frau M. kann es nicht fassen. Die wohlhabende Bonner Beamtenwitwe hält den Beschluss des Betreuungsgerichts in den Händen. Ihre jüngste Tochter hat sie entmündigen lassen - gegen ihren und den Willen ihrer anderen Töchter. Die per Gericht verordnete Betreuung reicht von leichten rechtlichen Einschränkungen bis hin zur faktischen Entmündigung. Im Netz des Betreuungssystems Und wer sich einmal im Netz des Betreuungssystems verfangen hat, kann sich nur schwer daraus wieder befreien. So kritisiert der Jurist Prof. Volker Thieler, dass mit dem Betreuungsrecht stärker in die Freiheitsrechte des einzelnen eingegriffen werde als bei Strafgefangenen.“
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