Warum Rentner keine 3000€ Inflationsprämie bekommen, Arbeitnehmer aber schon?

Gesetzliche Rentner, die keinen Job neben der Rente ausüben, können nicht in den Genuss der 3000€ Inflationsausgleichsprämie kommen. Diese Prämie ist nur Arbeitnehmer*innen vorbehalten, , die im steuerrechtlichen Sinne als Arbeitnehmer gelten und deren Arbeitgeber entweder freiwillig oder auf Grund eines Tarifvertrages/ Betriebsvereinbarung diese Leistung zahlen. Rentner sind in dem Gesetz für die Inflationsausgleichsprämie vom und des neu eingeführten § 3 Satz 1 Nummer 11c Einkommensteuergesetz ( Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro) ausdrücklich nicht erwähnt, sondern “nur“ Arbeitnehmer. Da Rentner aber auch Arbeitnehmer sein können, können diese unter den Voraussetzunge
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