Gerichtlicher A…Tritt für das Versammlungsrecht

❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Mittwoch, AG Langenfeld (Rhld.) Selten musste ich in den #letzten gut drei #Jahren ein so #fürchterliches #begründetes #Urteil in den #Gerichtssälen zur #Kenntnis nehmen wie dieses am #AG #Langenfeld. Und selten kann man so eindeutig zu nur einer #Bewertung kommen: #Note 6, setzen ! Und #selten #benutze ich derartige „#Kampfbegriffe“ wie in dem heutigen #Video. Denn dieses #Urteil kann man nur als einen #Tritt in den #Allerwertesten des #Grundrechts auf #Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG bezeichnen. Mit welch #abenteuerlichen #Argumenten sowohl die #Staatsanwaltschaft wie auch das #Gericht bei dem #Fall eines sog. „#Klappstuhlfrühstücks“ das Vorliegen einer #Versammlung #verneinten, war #erschreckend und #traurig zugleich. Und der ebenfalls anwesende #Leiter des #Ordnungsamtes (ebenfalls #Volljurist) offenbarte ebenfalls eine grundsätzlich #bedenkliche #Einstellung zur #Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG. Was es damit genau auf sich hatte, beschreibe ich zusammen mit dem #Mandanten im #Video
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