Flüchtlingshelfer erstochen: Können sechs Messerstiche Notwehr sein?
Er stach im Streit seinen Widersacher José M. (20) mit einem Küchenmesser tot, doch der afghanische Flüchtling Seyed M. (18) durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen: Das Landgericht Münster erkannte am Montag auf Notwehr – und sprach M. frei. Ein Urteil, das Fragen aufwirft.
José M. engagierte sich in Ochtrup (Münsterland) als Flüchtlingshelfer in seinem Heimatdorf. Den Angeklagten lernte er auf einer Feier kennen. Er erfuhr, dass Seyed M. wiederholt einer seiner Freundinnen nachstellte, offenbar nicht akzeptieren wollte, dass das Mädchen nichts von ihm will.
José stellte Seyed zur Rede. Es gab Streit, Schubsereien, Schläge. Einmal soll José M. dem Angeklagten gar den Kiefer gebrochen haben – der erklärte daraufhin, José werde schon sehen, was er davon habe.
Der Richter: „Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“
Der Richter erklärte auch, das Urteil sei sicher „für die Angehörigen nicht nachvollziehbar. Aber wir müssen als Richter den Fall neutral und emotionslos prüfen“.
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Flüchtlingshelfer erstochen: Können sechs Messerstiche Notwehr sein?