„Selbstständige” Fitnesstrainer mit Stundenlohn sind abhängig beschäftigt

„Selbstständige” Fitnesstrainer mit Stundenlohn sind abhängig beschäftigt   Viele Selbstständige müssen aufgrund jüngerer Entscheidungen womöglich immense Summen an die Sozialversicherung nachzahlen. Das trifft selbstständige Ärzte, Architekten und Steuerberater – aber auch Fitnesstrainer, wie ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts in München nun zeigt.   Im vorliegenden Fall hatte ein Fitnessstudio seinen Kunden Einzel- und Gruppentraining angeboten. Die Kurse wurden von Fitnesstrainern geleitet, die als freie Mitarbeiter üblicherweise nach vereinbarten Stunden- und Minutensätzen bezahlt wurden. Bei einer Betriebsprüfung stufte die Rentenversicherung die Vereinbarungen von freier Mitarbeit als abhängige Beschäftigung ein und forderte Sozialversicherungsbeiträge nach. Es ging um 17 Mitarbeitende und Nachzahlungen für die Sozialversicherung in Höhe von ,04 Euro. Folgt Ihr uns bereits auf YouTube? Источник: Satellit
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