Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht leider nicht geregelt.
In diesem Video beantworte ich Eure Fragen:
01:34 Regelung gilt erst ab dem 15. März
02:13 was gilt ab dem 15. März
03:25 Gesetzesbegründung
04:04 Grundsatz : ohne Arbeit kein Lohn
04:16 Ausnahmen
05:13 Betriebsrisiko
07:31 Arbeitslosengeld bei unbezahlter Freistellung
10:55 Sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen
11:28 Kündigung „ultima ratio“
12:55 Abmahnung
14:00 Zusammenfassung
14:30 jetzt schon Meldepflicht, um Sperre zu vermeiden?
Zum Nachlesen:
Rechtsstand :
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei !
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener
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8 months ago 00:23:21 1
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