Das Plenum des Bundestages hat am Donnerstag, 11. Mai 2023, dem Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/6700) zugrunde, die mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen wurde. Grundlage des Kompromisses sind mehrere Vorlagen zu dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (20/3442, 20/3709, 20/4909, 20/4910, 20/5688, 20/6700).
Änderung des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie vor. Danach soll es Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden durch die Einrichtung interner und externer Meldestellen ermöglicht werden, auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen. Zudem sollen hinweisgebende Personen gegen Repressalien aufgrund der Meldung geschützt werden.
Gegenüber der ursprünglich vom Bundestag beschlossenen Fassung sind unter anderem Anpassungen bei den Meldewegen geplant. So sollen externe und interne Meldestellen nicht mehr dazu verpflichtet sein, Meldekanäle so zu gestalten, dass auch anonyme Meldungen abgegeben werden können. Anonyme Meldungen sollen aber weiterhin bearbeitet werden. Zudem sollen hinweisgebende Personen die Meldung bei einer internen Meldestelle bevorzugen, wenn „intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann“ und keine Repressalien befürchtet werden. Zudem soll der Bußgeldrahmen in Fällen, dass eine Meldung behindert oder Repressalien ergriffen werden, nach Beschluss des Vermittlungsausschusses nunmehr Euro statt Euro betragen,
Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an
Der Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung (20/3442, 20/3709) am 16. Dezember in einer durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/4909) beschlossen. Im Bundesrat erzielte der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf am 10. Februar 2023 keine Mehrheit (20/5688). Im April rief die Bundesregierung schließlich den Vermittlungsausschuss an (20/6506). Zwischenzeitlich hatten die Koalitionsfraktionen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in einen zustimmungspflichtigen (20/5991) und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil (20/5992) aufteilten. Eine Beschlussfassung (20/6193) über die beiden Entwürfe war am 30. März 2023 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden.
Die EU-Richtlinie ((EU) 2019 / 1937) hätte bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission hatte im Januar 2022 Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie aufgefordert. Im Februar 2023 hatte die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten eingereicht. (scr/eis/)
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