Susanne Fürst: Im Zentrum - Neutralität Österreich I

Am 25. Oktober 1955 endete der Abzug der Besatzungstruppen. Und am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat die “immerwährende Neutralität“ Österreichs als Verfassungsgesetz. Dieses Neutralitätsgesetz hält fest, dass die immerwährende Neutralität freiwillig erklärt und aufrechterhalten wird. Stichwort Sanktionen. „Die Sanktionen gegen Russland schaden unserer eigenen Bevölkerung, unserem Wirtschaftsstandort und befeuern die Teuerung in unserem Land. Sie werden diesen furchtbaren Krieg genauso wenig beenden wie Waffenlieferungen, an denen sich Österreich via EU-Friedensfazilität indirekt auch beteiligt – Geld hat nämlich kein Mascherl. Es wäre jedenfalls längst ein Gebot der Stunde gewesen, das neutrale Österreich als Ort für Friedensgespräche, für Diplomatie und konstruktiven Dialog ins Spiel zu bringen. Ein freiheitlicher Volkskanzler Herbert Kickl hätte diese Möglichkeit genutzt, die unsere immerwährende Neutralität auf politischer Ebene bietet. Dafür muss man sie allerdings tatsächlich mit Leben erfüllen und dafür stehen wir Freiheitliche, das unterscheidet uns von allen anderen Parteien“, betonte Fürst. Was bedeutet die Neutralität für Österreichs Außenpolitik? “Neutralität“ kann man auch als “Unparteilichkeit“ eines Staates bezeichnen. Das gilt besonders bei internationalen Konfliktfällen. In einem bewaffneten Konflikt leistet ein neutraler Staat keine direkte oder indirekte militärische Unterstützung. Ein neutraler Staat darf zum Beispiel keine Waffen an die Konfliktparteien liefern. Der neutrale Staat tritt auch nicht als aktive Partei in den Konflikt ein.
Back to Top