Sozialschdlichkeit: Justizminister fhrt neue Straftatkategorie ein

Am 11. Oktober debattierte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte in seiner Rede die Stärke des Rechtsstaates gegenüber Gewalttätern: “Denken Sie an den Fall Matthias Ecke. Innerhalb von 24 Stunden waren die Täter identifiziert.“ Der sächsische SPD-Politiker Matthias Ecke war beim Plakatieren vor der EU-Wahl in Dresden von Jugendlichen angegriffen worden. Mit Blick auf den Fall Ecke führte Buschmann weiter aus, er könne deshalb nicht verstehen, dass “unser wehrhafter Rechtsstaat gelegentlich schwächergeredet wird, als er ist“, und fügte hinzu: “Strafe gehört vollstreckt, wenn Menschen meinen, mit Gewalt miteinander umgehen zu müssen. Das hat bei uns nichts verloren.“ Angesichts von knapp per Haftbefehl gesuchter Straftäter, darunter mehr als 800 Mörder, dürfte diese Aussage für Verwunderung sorgen. Der FDP-Politiker ergänzte: “Eine Debatte allerdings ist im Kontext dieser Fälle zu Recht aufgeworfen worden, nämlich ob es Gewalt gibt, deren Sozialschädlichkeit über die Schädigung des Opfers hinausgeht.“ Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher ein höheres Strafmaß für Taten vorgesehen, die “dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten nicht nur unerheblich beeinträchtigen“. Ziel sei es, “im Lichte der aktuellen Entwicklungen ein klares Zeichen gegen gemeinwohlschädliche und demokratiefeindliche Straftaten im analogen und digitalen Raum zu setzen“. Mehr auf unserer Webseite:
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