Skandal! Bundestag schränkt Elternrechte ein! §158 Abs. 5 FamFG abgeschafft

Der deutsche Bundestag hat heimlich still und leise zum die Möglichkeit den Eltern genommen, für ihr Kind einen Anwalt zu bestellen. Dieser taktische Kniff, der die Phalanx Jugendamt, Ergänzungspfleger, VB und Richter gegen die Eltern aufbrechen konnte ist quasi ersatzlos gestrichen worden. Absatz §158 Abs. 5 FamFG ist beseitigt, ersatzlos und unter dem Deckmantel des sexuellen Missbrauchs. Dieser deutsche Bundestag hat Euch, liebe Eltern, weiter entrechtet. Und das aus meiner Sicht grundlos. Denn bereits das alte Recht gab die Möglichkeit, einen VB neben dem Anwalt zu bestellen, wenn dieser Anwalt parteiisch ist oder die Kinderrechte nicht wahr nimmt. Diese Lücke ist nun zu. Ich glaube zwar, dass aus Art. 1 GG die Möglichkeit immer noch bestehen muss. Aber es wird ein harter Kampf. Wollt Ihr mit mir um dieses Recht kämpfen? So, mehr Infos hier und Aktiv
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