Urteil da: Ausgangsbeschränkung bleibt bestehen! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

In der Entscheidung vom 26. März 2020 hat der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs es abgelehnt, die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 (GVBl S. 178, BayMBl Nr. 130) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche sp
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