Urteil im Fall Andrea K.: Täter kommen mit milden Strafen davon

Die Staatsanwaltschaft warf den drei Angeklagten mit deutscher Staatsangehörigkeit besonders grausamen Mord aus niedrigen Beweggründen zur Vertuschung von Straftaten vor. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft wegen versuchten Mordes durch Unterlassen und wegen Menschenhandels. Am Donnerstag wurden Haupttäter Stefan K. (41) u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen, Vergewaltigung und Zwangsprostitution vom niedersächsischen Landgericht Verden zu 8 Jahren Haft verurteilt. Komplize Stephan K. (54) erhielt 3 Jahre und 9 Monate und die mitangeklagte Sabrina H. (39) muss für 2 Jahre und 9 Monate in Haft. Begründung des Richters: „Wir gehen davon aus, dass einer der Angeklagten Andrea K. (19) getötet hat. Wir wissen nur nicht, wer.“
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