BREMEN: “Keine aktiven Kontrollen vorgesehen!“ Nigerianisches Ehepaar bezieht Bürgergeld im Ausland!

BREMEN: “Keine aktiven Kontrollen vorgesehen!“ Nigerianisches Ehepaar bezieht Bürgergeld im Ausland! Ein Ehepaar aus Nigeria muss laut einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) der Länder Niedersachsen und Bremen rund Euro zurückzahlen, weil es jahrelang zu Unrecht vom Ausland aus Grundsicherung bezog. Das Gericht in Celle wies nach eigenen Angaben vom Montag eine dagegen gerichtete Klage des Paars ab. Der Mann und die Frau hätten Behörden und Gerichte über ihren Aufenthaltsort getäuscht, erklärte es zur Begründung. (Az. L 13 AS 395/21) Laut LSG bezog das Paar seit 2014 in Bremen Grundsicherung, das frühere Hartz IV und heutige Bürgergeld. 2018 fiel der Bundespolizei bei einer Einreise der Eheleute am Bremer Flughafen jedoch auf, dass Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das Jobcenter forderte daher Geld zurück: Das Paar habe sich ohne Zustimmung
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