zulässig

Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die berufsbezogene Impfpflicht endgültig abgewiesen. Die Argumente ähneln denen der Eilentscheidung aus dem Februar: Wieder sagen die acht Richter:innen des Ersten Senats, dass die Impfpflicht einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet. Wer sich nicht impfen lassen will, muss mit einem Bußgeld rechnen oder seinen Beruf aufgeben. Aber dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge einen wichtigeren Zweck: Alte oder Kranke vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Mehr dazu: Alle aktuellen Informationen und tagesschau24 im Livestream: Alle Sendungen, Livestreams, Dokumentation und Reportagen auch in der ARD-Mediathek:
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