Verfassungsbrecher vor Gericht!

Am 28. Nov. 2023, gab Bundeskanzler Olaf Scholz eine Regierungserklärung zur Haushaltslage ab. Ausgangspunkt war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom , welches die zweckentfremdete Verschiebung von Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds zur Umgehung der Schuldenbremse für verfassungswidrig erklärte. Kanzler Scholz mimte in seiner Rede den Ahnungslosen und gab vor, vom Karlsruher Urteil überrascht worden zu sein. Dabei sollte sich der Kanzler mit seiner langjährigen Erfahrung als Finanzminister jedoch bestens mit der Schuldenbremse auskennen, zumal zahlreiche Experten des Finanzministeriums vor dieser offensichtlichen Buchungstrickserei gewarnt haben. Das Karlsruher Urteil hätte das Potenzial gehabt, der Ampel-Koalition die Geschäftsgrundlage zu entziehen, die im Wesentlichen darin besteht, unter dem Deckmantel des Klimaschutzes die Soziale Marktwirtschaft in einen grünen Ökosozialismus zu ve
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