3G am Arbeitsplatz: Was Ihr jetzt wissen müsst !

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ab Mittwoch den gilt nach § 28b Infektionsschutzgesetz bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Auch die Home-Office Pflicht wurde wieder eingeführt. 0:53 Physische Kontakte 01:41 Zutrittskontrolle 02:26 Anforderungen an Testnachweis 04:00 Wer hat die Kosten zu tragen ? 05:45 Kosten der Selbsttests 06:11 Testzeit keine Arbeitszeit ? 06:50 Homeofficepflicht Zum Nachlesen: Rechtsstand : Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung kontaktiert gerne unsere Kanzlei ! Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener
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