Die Versorgungsunternehmen in Deutschland sollen durch die Gasumlage geschützt werden. Doch nun kommt es immer häufiger zu Fällen, in denen private Vermieterinnen und Vermieter aus Ihren Versorgungsverträgen gekündigt werden. Die Begründung: private Vermieterinnen und Vermieter seien Gewerbekunden, obwohl sie das Gas direkt an ihre Mieterinnen und Mieter und damit an Privatkunden weiterleiten. Eine Kündigung führt in der momentanen Situation dazu, dass man in den sogenannten Ersatztarif hineinrutscht und ein Vielfaches mehr pro Kilowattstunde zahlen muss. Kosten, die mit der nächsten Betriebskostenabrechnung die Mieterinnen und Mieter treffen. Eine unsolidarische Praxis von den kommunalen Versorgungsunternehmen findet Haus & Grund Präsident Kai H. Warnecke.
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