NEUES GESETZ! Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossen
Bundestag beschließt Impfpflicht für Gesundheitsberufe ab 15. März 2022
Ärzte, Altenpfleger, Physiotherapeut, Hebamme, Diätassistent, Notfallsanitäter, Krankenpfleger, Podologen und Zahnärzte sind u.a. davon betroffen.
0:00 Impfpflicht für Gesundheitsberufe
0:40 Krankenhäuser
1:07 Ambulante Operationszentren
1:18 Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Hebammen
1:58 Arztpraxen
2:11 Physiotherapie, Ergotherapie
2:35 weitere Gesundheitsberufe
2:49 Altenpflege
3:21 ambulante Pflegedienste
3:54 Wer ist betroffen
4:35 Ausnahmen - Impfpflicht
5:35 Impfpflicht - was ist zu tun
6:10 Folgen für Ungeimpfte ab März 2022
7:08 Arbeitslosengeld Anspruch (Sperrzeit)
Rechtsstand :