MRTV-Live: SGB - Hilfe zur Selbsthilfe - Sozialleistungen

Thema: - Rechtsform / Rechtskreis des Jobcenters - Eingliederungsvereinbarung - Grundrechte Beim Jobcenter wird sich nicht einmal die Mühe gemacht es wie eine Behörde oder ein Amt aussehen zulassen. Im Impressum finden wir folgende Angabe zur Rechtsform: „Gemäß § 44b SGB II handelt es sich bei dem Jobcenter Halle (Saale) um eine gemeinsame Einrichtung in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft sui generis.“ Im BGB Palandt finden wir in Auflage 56 auf Seite unter I Begriff des bürgerlich
Back to Top