Opfer – Krakauer Auschwitzprozess 1947

Dieser Prozess findet weder in der Zeitgeschichtsforschung noch in den zeitgeschichtlichen Darstellungen der populären Publizistik die ihm gebührende Beachtung. Das ist umso bedauerlicher, da es im Urteil des Obersten Nationalgerichts Polens heißt: “Die Folterung von Häftlingen [von Auschwitz], die bereits aufs Äußerste [mit ungesetzlichen Mitteln] gequält wurden, ist ein Beweis für die unmenschliche Grausamkeit der Angeklagten, die infolge des Prozesses zum Tode verurteilt wurden. Die aufgeführten Gewaltverbrechen der namentlich genannten Angeklagten, die allesamt mehr oder weniger an der Massenmord an Gefangenen beteiligt waren, zeigen auch, dass die Angeklagten an den Tötungshandlungen aus Vergnügen und nicht auf Befehl ihrer Vorgesetzten beteiligt waren. Ohne ihren ausdrücklichen Wunsch zu töten hätten sie andernfalls Elemente des Mitgefühls für die Opfer gezeigt oder zumindest Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Notlage erkennen lassen, sie aber nicht zu Tode gefoltert.“ –  Auszug aus dem Urteil Damit ist klar, dass diese Morde nicht im Rahmen eines Vernichtungsprogramms begangen wurden – schon gar nicht ein die Juden betreffendes, denn Juden kommen weder im Bericht über das Urteil des Auschwitzprozesses in Krakau noch im Propagandafilm “Todesmühlen“ – Originaltitel “German Concentration Camps Factual Survey“ = „Faktenübersicht Deutsche Konzentrationslager“ – der Psychological Warfare Devision (Text und Regie Hans Burger), der von 20 Millionen ermordeten Männern, Frauen und Kindern fabuliert, von denen nur einige Tausend überlebt haben. Dass dieser Passus in der Deutschen Wikipedia fehlt, scheint mir kein Zufall zu sein, da die Zeitgeschichtsschreibung sich hierzulande an der in Nürnberg verkündeten Sichtweise der Sieger orientieren muss – wie es in dem am geschlossenen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag)« in Artikel 7 Absatz 1 festgeschrieben ist, der die Rechtswirksamkeit der Entscheidungen der Besatzungsgerichte festlegt: “Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.“ Dieser Überleitungsvertrag hat mit dem 2 4 Vertrag seine Gültigkeit verloren. Jedoch wurde dieser im Juli 1990 in Paris “nachgebessert“, sodass dieser er nach wie vor Gültigkeit besitzt. Man kann natürlich die Auffassung vertreten, dass diese “Nachbesserung“ illegal ist. Zudem wäre es korrekt gewesen, wenn dieser Vertrag dem Deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt würde, damit es sich endlich einmal äußern darf. Aber das Gesetz über Volksabstimmung wurde ja vom Besatzer mit Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben. Zudem sind seit dem 8. Mai 1945 unsere Souveränitätsrechte wie die Volksgesetzgebung (Volksentscheid & Volksabstimmung) blockiert. Der Feind hat uns nicht befreit, sondern rechtlos und mundtot gemacht. Und die Demokratie hat er uns schon gar nicht gebracht – was aus formalen Gründen sowieso nicht geht. Demokratie heißt Autonomie – der Bürger macht in der Volksversammlung (Ekklesia) die Gesetze selbst. Und dabei ist das Rederecht natürlich wichtiger als das Recht mitzubestimmen. Man kann nicht 40 Millionen Bürger zusammenholen, um parlamentarische Arbeit zu leisten. In der Antike war die Größe maximal 6000 Teilnehmer, fast das zehnfache des heutigen Parlaments. Der renommierte Staatrechtler Carlo Schmid hat das Gebilde, welches 1949 auf Geheiß der Alliierten mit der Bezeichnung “Bundesrepublik Deutschland“ aus der Taufe gehoben wurde “Organisation zur Ausübung der Fremdherrschaft“ genannt – und das ist es auch heute noch. Der Philosoph Karl Jaspers hat schon in den 60ern die Herrschaft hierzulande zutreffend als “Parteien-Oligarchie“ bezeichnet, aus deren Unterdrückung wir uns durch eine legale Revolution befreien müssen. Und dieser Weg in die Freiheit ist uns von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes in Artikel 146 GG gewiesen worden: “Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Und damit ist natürlich die nach wie vor gültige Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 gemeint, damals die modernste Verfassung der Welt, die sie wahrscheinlich immer noch ist. Wir müssen es nur TUN! Und zum Schluss soll noch der ehemalige Bundespräsiden Richard von Weizsäcker Erwähnung finden, der in seinem 1983 erschienene Buch “Die deutsche Geschichte geht weiter“ in einer Überschrift bekundet: “Parteien machen sich den Staat zur Beute“. Diese Räuberbanden haben wahrlich die ganze Macht an sich gerissen.
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