Thomas Seitz, - Umsetzung der EU-Richtlinie zur Notwendigen Verteidigung im Strafrecht

Die PKH-Richtlinie der EU verlangt von Deutschland eine Erweiterung des Begriffs der Notwendigen Verteidigung im Strafprozessrecht, also der Fälle, in denen der Angeklagte einen Pflichtverteidiger gestellt bekommt. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung ist grundsätzlich in Ordnung, eine Frechheit und ganz klare Klientelpolitik ist aber der Antrag der FDP, der weit über die EU-Vorgaben hinausgeht.
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