Zeuge

Der Ratgeber Strafrecht von Rappaport & Stolterfoth Rechtsanwälte: Heute: Vorladung Wenn Sie ein offizielles Schreiben erhalten haben, in dem Sie dazu aufgefordert werden, zu einem Termin in Zusammenhang mit einem Strafverfahren zu erscheinen, spricht man von einer Ladung oder Vorladung. In der Regel geht es dabei um eine Vernehmung im Ermittlungsverfahren durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter oder um die mündliche Hauptverhandlung vor einem Strafgericht. Was bedeutet das für Sie? Zunächst einmal ist zu unterscheiden, von wem Sie geladen wurden. Wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht geladen werden, sind Sie grundsätzlich immer verpflichtet zu erscheinen, egal ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter geführt werden. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, etwa weil Sie krank sind, nehmen Sie in jed
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