Auch Dich erwischt die Falle: Standardprogramm

Tricks der Polizei - Das Standardprogramm Grundsätzlich kann die Polizei auf Grundlage von § 36 V StVO jederzeit und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr eine Verkehrskontrolle durchführen. Muss ich aus dem Auto aussteigen? Ja, man muss gewissen Anweisungen der Polizei Folge leisten, zum Beispiel muss man aus dem Fahrzeug aussteigen. Muss ich einen Atemalkoholtest machen? Nein, der Atemalkoholtest ist freiwillig. Der Atemalkoholtest ist nur ein Angebot der Polizei. Damit kann man einen möglicherweise bestehenden Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt zu entkräften. Muss ich in der allgemeinen Verkehrskontrolle einen Drogentest machen? Nein, Urinprobe, Schweißtest, Motoriktests sind freiwillig. Genauso wie der Atemalkoholtest sind Schnelltests auf Drogen nur ein Angebot der Polizei, einen Anfangsverdacht zu entkräften. Empfehlung: Keine freiwilligen Tests! Darf die Polizei bei
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