Diese Gesetze können WEG

Mit der Koalitionsmehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, mit dem die Fraktion eine „Agenda für Bürokratieabbau“(20/8856) forderte. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10651) vorgelegt hatte. Antrag der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie auf. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, hieß es in dem Antrag. Die Abgeordneten forderten darin eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“, die sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung Wirkung entfalten soll. „Selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ Allgemein schlug die Union unter anderem eine „selbstbeschränkende Bürokratiebremse“ vor, „die eine sofortige Rücknahme neuer gesetzlicher oder untergesetzlicher Bürokratiebelastungen bewirkt, wenn eine bestimmte Bürokratiequote überschritten wird“. Zudem forderte die Fraktion, die „One in, one out“-Regelung zu einer „One in, two out“-Regelung zu modifizieren, „die künftig auch den einmaligen Erfüllungsaufwand (Umstellungsaufwand) berücksichtigt und nicht durch Ausnahmen, etwa bei der Anwendung und Umsetzung von Europarecht, ausgehöhlt wird“. Die Regelung besagt, dass bei Neuregelungen, die zu einer Erhöhung des laufenden Erfüllungsaufwand führen, zeitnah dafür Sorge getragen werden muss, dass dieser Aufwand wieder reduziert wird. Bezogen auf europarechtliche Vorgaben verlangte die Union ein „klares Bekenntnis zur 1:1 Umsetzung“. Zudem sollte sich die Bundesregierung nach Willen der Abgeordneten auf EU-Ebene für ein „Bürokratiestopp und Belastungsmoratorium“ einsetzen. Auf institutioneller Ebene schlug die Fraktion vor, im Bundestag einen Ausschuss für Bürokratieabbau und Gesetzesevaluierung als ständigen Ausschuss einzusetzen. Aufgabe des zu schaffenden Gremiums sollte es demnach unter anderem sein, Gesetze nach ihrem Inkrafttreten zu evaluieren. Innovationsfreiheitsgesetz gefordert Nach Willen der CDU/CSU sollte der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zudem zurück in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Die Ampelregierung hatte die Zuständigkeit an das Bundesministerium der Justiz übertragen. Von der Bundesregierung forderte die Union zudem über die bisherigen Planungen für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz hinausgehende Gesetzesinitiativen. Dazu gehörte etwa ein Innovationsfreiheitsgesetz. Zudem drang die Union darauf, den angekündigten „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Weitere Forderungen der Union bezogen sich unter anderem auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsdienstleistungen. (scr/hau/)
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